Marken-Glossar  
 
 
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Familienmarke: Eine Familienmarke vereint alle Produkte einer Produktgruppe oder Produktlinie unter einem einheitlichen Markennamen. Die einzelnen Marken partizipieren an einem produktgruppenspezifischen Markenimage und einem übergeordneten Nutzenversprechen.

Die Familienmarken-Strategie bietet somit die Möglichkeit die Vorteile der Einzelmarkenstrategie [produktspezifische Profilierung] sowie die ökonomischen Vorzüge der Dachmarkenstrategie zu nutzen, ohne deren jeweilige Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. [Vgl. alternativ: Monomarke, Dachmarke, Unternehmensmarke]
 
Firmenmarke: Die Firmenmarke oder auch Corporate Brand ist eine spezielle Form der Dachmarke, bei der der Name des Unternehmens zugleich der Markenname ist. [Vgl. alternativ: Monomarke, Familienmarke, Dachmarke]
 
Flanker: Bezeichnet eine Form des Umbrella Branding, bei der die Unternehmensmarke im Vordergrund steht und die Produktmarke in den Hintergrund rückt. Hierbei vertraut man auf die Kompetenz der Unternehmensmarke [z.B. Nivea] während die Produktmarke das Angebot nur leicht differenzieren sollen [z.B. Beauty, for Men, Vissage, Sun]. [Vgl. alternativ: Endorsed Branding, Flanker]
 
Flankierende Marke: Eine flankierende Marke ist eine neu geschaffene Marke, die als Ergänzung einer bereits vorhandenen Marke in dieser Produktkategorie gilt. Ein Beispiel für eine flankierende Marke ist die Neueinführung von Spee Megapearls im Waschmittelmarkt, in dem Henkel bereits mit Marken wie Persil oder Weißer Riese vertreten ist.

Flankierende Marken dienen ähnlich wie Line Extensions der breiteren Bearbeitung eines segmentierten Marktes und werden zur unterschiedlichen Positionierung der vorhandenen Marke oder zur Abschirmung der vorhandenen Konkurrenzmarke, z.B. als Kampfmarke gegen Handelsmarken und Billigmarken, herangezogen.
 
Franchising: Auf Basis einer langfristig angelegten Kooperation räumt der Franchisor [Franchisegeber] einem oder mehreren rechtlich selbstständigen Franchisees [Franchisenehmern] gegen die Bezahlung einer Franchisegebühr [Royality] das Recht ein, Leistungen unter dem Markennamen des Franchisenehmers anzubieten.