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Gebührenssenkung bringt stabiles Niveau bei Gemeinschaftsmarken |
7.5.2010 Das EU-Markenamt (HABM) präsentiert die Jahresbilanz: Trotz schwachem Start lag die Gesamtzahl der Anmeldungen am Jahresende noch über dem Ergebnis des Vorjahrs. Bereits 90 Prozent der Anmeldungen erfolgen bereits online. |
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Als Folge der globalen Wirtschaftsrezession hatten die Gemeinschaftsmarkenanmeldungen 2009 einen schlechten Start: Im ersten Quartal ging ihre Zahl um 12 Prozent zurück. Im Mai 2009 wurden die Gebühren für die Gemeinschaftsmarke um 40 Prozent gesenkt; das sorgte im zweiten Quartal für eine vorübergehende Nachfragebelebung. Im zweiten Halbjahr half dann die wirtschaftliche Erholung der meisten Märkte. Und am Jahresende lag die Gesamtzahl der Anmeldungen mit 88.200 noch über dem Ergebnis des Vorjahrs.
Schnellere Abwicklung
Die durchschnittliche Zeit von der Anmeldung bis zur Eintragung sank bei unproblematischen Gemeinschaftsmarken auf rund sieben Monate. Das HABM hatte dagegen weiterhin Probleme, das in der Dienstleistungscharta festgesetzte Ziel zu erreichen, Widerspruchsentscheidungen innerhalb von 17 Wochen zu fällen.
Geschmacksmuster rückläufig
Der Bedarf an eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern ging 2009 um rund vier Prozent zurück. Ursache hierfür ist die Reaktion der Unternehmen auf die globale Depression. Die Gesamtzahl der eingegangenen eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster belief sich auf 76.400. Das Verfahren der Geschmacksmustereintragung wurde durch die Einführung eines neuen Tools für elektronische Anmeldungen erheblich vereinfacht. Mehr als 40 Prozent der Geschmacksmuster werden jetzt innerhalb einer Woche eingetragen.
Beschwerdeverfahren
Die meisten Marken- und Musteranmeldungen werden ohne Probleme bearbeitet. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten, stehen die internen Beschwerdekammern des HABM als erste Anlaufstelle bereit. Ursache eines Rechtsstreits können beispielsweise Meinungsverschiedenheiten über die ursprüngliche Entscheidung des Prüfers oder über die Ergebnisse von Löschungs- oder Widerspruchsentscheidungen sein. 2009 haben die Beschwerdekammern 1.860 Beschwerdeverfahren abgeschlossen, was in etwa der Zahl des Vorjahrs entspricht. Bei den Ex-parte-Fällen, in denen es beispielsweise um die Frage geht, ob etwas als Marke geeignet ist, wurde die ursprüngliche Entscheidung des HABM in 80 Prozent der Fälle bestätigt. Bei Inter-partes-Fällen (etwa angefochtene Widerspruchsentscheidungen) bestätigten die Kammern die ursprüngliche Entscheidung in mehr als 60 Prozent der Fälle. Die Gesamtzahl der Fälle, die vor den Gerichtshof in Luxemburg gebracht wurden, stieg auf 200.

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| Quelle: HABM Pressestelle |
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